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Der Vortrag von Leonhard Michael Seidl beschäftigt sich eingehend mit dem Prozess gegen Adolf Hitler und Erich Ludendorff am 26. Februar 1924 vor dem bayerischen Volksgericht in München, unter Vorsitz des Landgerichtsdirektor Georg Neithardt, der bereits 1920 den Vorsitz im Prozess gegen den Mörder Kurt Eisners innegehabt hatte.
Vorausgegangen war der gescheiterte Putschversuch am 9. November 1923 am Odeonsplatz. Der Aufstand wurde von der Bayerischen Ordnungspolizei niedergeschlagen: 15 „Kampfbündler“, ein unbeteiligter Zivilist und vier Polizisten verloren dabei ihr Leben.
Im Prozess begegnet Landgerichtsdirektor Georg Neithardt den Angeklagten mit deutlichem Wohlwollen. Hitler selbst erhält Gelegenheiten für längere Propagandareden. Außerdem sind die Fragen Neithardts häufig so gestellt, dass sich den Angeklagten die entlastenden Aussagen geradezu anbieten.
Das Publikum steht weitgehend auf Seiten der Angeklagten. Entsprechende Meinungsäußerungen im Gerichtssaal werden vom Vorsitzenden toleriert.
Das Urteil wird am 1. April 1924 verkündet. Hitler wird wegen Hochverrats nur zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Ludendorff wird freigesprochen
Bereits am 20. Dezember 1924 wird Hitler aus der Festungshaft entlassen.
Schorsch Wiesmaier ergänzt den Vortrag u.a. mit Informationen über die Folgen des Kapp-Putschs 1920 für Bayern und die Rolle Gustav Kahrs und des Isener Forstrats Georg Escherich dabei.
Und informiert über die Beteiligung lokaler NS-Größen am Hitler-Ludendorff-Putsch.